PSA – Persönliche SchutzausrüstungSchutz, der passt.
Sicherheit, die bleibt.
Persönliche Schutzausrüstung schützt nur, wenn sie zur Aufgabe passt, richtig benutzt wird und sich in einem sicheren Zustand befindet. Ein bewusster Umgang damit gehört zu jedem sicheren Arbeitstag.
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Auf die Aufgabe abgestimmt.
Je nach Tätigkeit kann persönliche Schutzausrüstung etwa Kopf, Augen, Gehör oder Füße schützen. Bei Absturzgefährdungen kommt spezielle Ausrüstung hinzu. Maßgeblich für die Auswahl sind die Gefährdungsbeurteilung, die Arbeitsbedingungen und die Angaben des Herstellers. Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen haben Vorrang.
Ausrüstung bewusst verwenden.
Richtiger Sitz, passende Einstellung und die Verträglichkeit der einzelnen Ausrüstungsteile sind entscheidend. Beschäftigte müssen wissen, wovor ihre PSA schützt und wo ihre Grenzen liegen. Gerade bei Ausrüstung gegen tödliche Gefahren gehören praktische Übungen zur Unterweisung.
Zustand prüfen und Schäden erkennen.
Vor der Benutzung sind erkennbare Mängel zu beachten. Je nach Ausrüstung können beispielsweise beschädigte Gurtbänder, Nähte, Verbindungselemente oder Verschlüsse die Schutzwirkung beeinträchtigen. Vorgaben zur Nutzungsdauer, Lagerung und wiederkehrenden Prüfung sind einzuhalten. Beschädigte oder nicht mehr sicher beurteilbare Ausrüstung darf nicht einfach weiterverwendet werden.
Ihre PSA-Prüfung persönlich abstimmen.
Sie möchten persönliche Schutzausrüstung prüfen lassen? Nennen Sie mir die Ausrüstungsart, Hersteller, Stückzahl und den Einsatzbereich. Gemeinsam klären wir den passenden Prüfumfang und die benötigten Unterlagen. Bei PSA gegen Absturz sind die systemspezifischen Anforderungen sowie die Planung einer möglichen Rettung besonders zu berücksichtigen.
Rechtsgrundlagen & fachliche Orientierung
Die PSA-Benutzungsverordnung regelt Bereitstellung und Benutzung (§ 2) sowie Unterweisung (§ 3). Ergänzend gelten insbesondere § 12 ArbSchG und die DGUV Vorschrift 1. Für PSA gegen Absturz gibt die DGUV Regel 112-198 fachliche Orientierung; die DGUV Regel 112-199 behandelt persönliche Absturzschutzausrüstungen zum Retten. Anforderungen und Prüffristen hängen von Ausrüstung, Herstellerangaben und Einsatzbedingungen ab.
Einordnung: September 2026. Maßgeblich sind die für Ihren Betrieb geltenden Vorschriften und die Gefährdungsbeurteilung.Was braucht
Ihr Unternehmen?
Ob Ausbildung oder Prüfung: Gemeinsam klären wir Ihren Bedarf.
