Prüfung von Leitern und TrittenSicherer Stand.
Auf jeder Stufe.
Leitern und Tritte werden oft selbstverständlich genutzt. Ihre Sicherheit verdient dieselbe Aufmerksamkeit wie jedes andere Arbeitsmittel. Regelmäßige Prüfungen helfen, Schäden rechtzeitig zu erkennen.
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Sicherheit fängt am Boden an.
Beschädigte Holme, lose Stufen, verschlissene Füße oder defekte Spreizsicherungen können zu schweren Stürzen führen. Deshalb sollten Leitern und Tritte vor jeder Verwendung auf offensichtliche Mängel kontrolliert und entsprechend ihrer Einsatzbedingungen wiederkehrend geprüft werden.
Bauteile und Funktion im Blick.
Die Prüfung orientiert sich an Bauart und Herstellerangaben. Dazu gehören insbesondere Holme, Stufen und Sprossen, Verbindungen, Gelenke, Verriegelungen, Spreizsicherungen und rutschhemmende Leiterfüße. Auch die Kennzeichnung und Hinweise zur bestimmungsgemäßen Verwendung werden berücksichtigt.
Ein nachvollziehbares Ergebnis.
Die erfassten Arbeitsmittel und festgestellten Mängel werden dokumentiert. Bei sicherheitsrelevanten Schäden ist die weitere Verwendung zu verhindern. Reparaturen müssen fachgerecht und entsprechend den Herstellervorgaben erfolgen; ungeeignete Eigenreparaturen können die Sicherheit zusätzlich beeinträchtigen.
Wie häufig ist eine Prüfung nötig?
Eine pauschale Jahresfrist passt nicht zu jeder Nutzung. Art, Umfang und Fristen legt der Arbeitgeber anhand der Gefährdungsbeurteilung fest. Häufige Nutzung, hohe Beanspruchung oder wiederkehrende Mängel können kürzere Abstände erfordern. Gerne stimmen wir die Prüfung Ihres Bestands und die dafür benötigten Angaben mit Ihnen ab.
Rechtsgrundlagen & fachliche Orientierung
Maßgeblich sind insbesondere §§ 3 und 14 BetrSichV. TRBS 1201 und TRBS 1203 behandeln Prüfungen und befähigte Personen; TRBS 2121 Teil 2 konkretisiert Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Leitern. Die DGUV Information 208-016 ergänzt dies um praxisnahe Hinweise. Die DIN EN 131 betrifft die jeweils erfassten Leitern und ersetzt keine Gefährdungsbeurteilung.
Einordnung: September 2026. Maßgeblich sind die für Ihren Betrieb geltenden Vorschriften und die Gefährdungsbeurteilung.Was braucht
Ihr Unternehmen?
Ob Ausbildung oder Prüfung: Gemeinsam klären wir Ihren Bedarf.
