* Die Ausbildung wird mit einem Zertifikat / Fahrerlaubnis nachgewiesen,
welches Sie bei erfolgreicher Teilnahme von mir erhalten. Dieses Zertifikat/ Fahrerlaubnis ist von den Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und Versicherungen anerkannt und besitzt bundesweit gültigkeit.
Ein Brand stellt für jedes Unternehmen eine ernste Gefährdung dar. Die Verantwortung für die Beschäftigten, die Sicherung des Unternehmens und die öffentliche Sicherheit erfordern daher eine angemessene Aufmerksamkeit für dieses Thema. Zum betrieblichen Brandschutz gehören unter anderem eine regelmäßige Unterweisung aller Beschäftigten und eine Ausbildung von Brandschutzhelfern. Die Notwendigkeit zur Bestellung von Brandschutzhelfern ergibt sich unter anderem aus der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) „Maßnahmen gegen Brände“ ASR A2.2 Ausgabe: Mai 2018 Abschnitt 7.3 „Brandschutzhelfer“. Diese DGUV Information gibt eine Übersicht zu den Inhalten und zum Umfang der Ausbildung von Brandschutzhelfern.
Quelle: DGUV
Das Fahren von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand ist in § 7
Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift „Flurförderzeuge“ (DGUV V68) geregelt.
Danach darf der Unternehmer mit dem selbstständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand Personen nur beauftragen, die
1. mindestens 18 Jahre alt sind,
2. für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind
und
3. ihre Befähigung nachgewiesen haben.
Der Auftrag muss schriftlich erteilt werden!