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AXEL HAHNAUSBILDUNG & LOGISTIKSERVICE
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Gabelstapler-FahrausbildungSicher fahren.
Verantwortung tragen.

Ein Gabelstapler bewegt mehr als Waren. Wer ihn führt, trägt Verantwortung für Menschen, Material und Abläufe. Die Ausbildung verbindet das nötige Wissen mit intensivem praktischem Lernen.

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Praktische Gabelstapler-Fahrausbildung im abgesperrten Parcours

Mehr als lenken und heben.

Im Mittelpunkt stehen Aufbau und Funktion des Flurförderzeugs, Standsicherheit, Tragfähigkeit und Lastschwerpunkt. Die Teilnehmenden lernen typische Unfallursachen kennen und üben, Verkehrswege, Lasten und das Arbeitsumfeld vor einer Fahrt einzuschätzen. Auch die Kontrolle vor Arbeitsbeginn gehört dazu.

Fahrpraxis mit klarem Ziel.

Anfahren, Bremsen, Rangieren sowie das sichere Aufnehmen, Transportieren und Absetzen von Lasten werden praktisch vermittelt. Die allgemeine Qualifizierung beinhaltet theoretische und praktische Prüfungsteile. Der konkrete Zeitbedarf richtet sich nach Vorkenntnissen, Lernerfolg und dem vereinbarten Ausbildungsumfang.

Wer darf einen Stapler führen?

Für das selbstständige Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand setzt die DGUV Vorschrift 68 grundsätzlich ein Mindestalter von 18 Jahren, persönliche Eignung, Ausbildung und einen Befähigungsnachweis voraus. Für Jugendliche bestehen eng begrenzte Ausnahmen im Rahmen der Berufsausbildung unter Aufsicht.

Nach der Ausbildung geht es im Betrieb weiter.

Der Ausbildungsnachweis ersetzt nicht die schriftliche Beauftragung durch den Arbeitgeber. Erforderlich sind außerdem die geräte- und betriebsbezogene Qualifizierung sowie gegebenenfalls eine Zusatzqualifizierung für besondere Geräte. Die regelmäßige, mindestens jährliche Unterweisung bleibt eine eigenständige Pflicht. Auf Wunsch besprechen wir auch den Einsatz des Gabelstapler-Kippsimulators als ergänzendes Sicherheitstraining.

Rechtsgrundlagen & fachliche Orientierung

DGUV Vorschrift 68, insbesondere § 7, regelt die Beauftragung. Der DGUV Grundsatz 308-001 beschreibt Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer. Hinzu kommen die Unterweisungspflichten aus § 12 ArbSchG und § 4 DGUV Vorschrift 1. Ein Ausbildungsnachweis allein ist keine betriebliche Fahrerlaubnis.

Einordnung: September 2026. Maßgeblich sind die für Ihren Betrieb geltenden Vorschriften und die Gefährdungsbeurteilung.
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