Brandschutzhelfer-AusbildungIm Ernstfall zählt,
was Sie geübt haben.
Feuer früh erkennen, richtig alarmieren und Entstehungsbrände sicher bekämpfen: Machen Sie Ihr Team mit einer praxisorientierten Brandschutzhelfer-Ausbildung handlungsfähig.
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Sicherheit beginnt vor dem ersten Funken.
Brandschutzhelfer unterstützen den betrieblichen Brandschutz. Sie erkennen typische Gefahren, kennen die Alarmierungswege und können bei einem Entstehungsbrand geeignete Erstmaßnahmen ergreifen. Die eigene Sicherheit steht dabei immer an erster Stelle. Ein Löschversuch ist nur sinnvoll, solange ein sicherer Rückzug möglich ist.
Verstehen. Üben. Richtig reagieren.
Die Ausbildung verbindet verständliche Grundlagen mit dem praktischen Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen. Besprochen werden Brandursachen, Brandklassen und geeignete Löschmittel, die betriebliche Brandschutzorganisation sowie das Verhalten bei Rauch und Feuer. In der Löschübung erleben die Teilnehmenden den Einsatz eines Feuerlöschers und lernen die Grenzen der eigenen Möglichkeiten kennen.
Passend zu Ihrem Betrieb.
Gemeinsam klären wir, welche Beschäftigten geschult werden sollen, wie viele Personen teilnehmen und welche örtlichen Bedingungen zu berücksichtigen sind. Auch Schichtbetrieb und Abwesenheiten gehören in die Planung. Inhalte und organisatorischer Ablauf werden vor der Schulung abgestimmt.
Wissen regelmäßig auffrischen.
Die benötigte Anzahl der Brandschutzhelfer richtet sich nach der Gefährdungsbeurteilung. Bei normaler Brandgefährdung sind in der Regel fünf Prozent der Beschäftigten ausreichend; besondere Risiken können mehr erfordern. Die ASR A2.2 nennt für die Wiederholung mit praktischer Übung einen bewährten Abstand von zwei bis fünf Jahren. Das konkrete Intervall legt der Arbeitgeber fest.
Rechtsgrundlagen & fachliche Orientierung
§ 10 Arbeitsschutzgesetz bildet die gesetzliche Grundlage für Maßnahmen der Brandbekämpfung und Evakuierung. Die ASR A2.2 konkretisiert die Anforderungen an Maßnahmen gegen Brände in Arbeitsstätten. Die DGUV Information 205-023 beschreibt die Ausbildung von Brandschutzhelfern. Die betriebliche Gefährdungsbeurteilung bleibt maßgeblich.
Einordnung: September 2026. Maßgeblich sind die für Ihren Betrieb geltenden Vorschriften und die Gefährdungsbeurteilung.Was braucht
Ihr Unternehmen?
Ob Ausbildung oder Prüfung: Gemeinsam klären wir Ihren Bedarf.
